Edmund Optics® bemüht sich, alle geltenden Umweltvorschriften und -bestimmungen nicht nur einzuhalten, sondern zu übertreffen, in allen Regionen, wo wir geschäftlich tätig sind. Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie gehört dazu. Die Neufassung der Richtlinie zur Beschränkung des Einsatzes von Gefahrstoffen (RoHS) bzw. "RoHS 2" wurde am 8. Juni 2011 angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union zum 1. Juli 2011 veröffentlicht und trat somit in Kraft. Sie ersetzt die alte RoHS-Richtlinie, die den Einsatz von Gefahrstoffen in elektronischen und elektrischen Geräten (EEE) seit Juni 2006 regelte.
Die RoHS-Richtlinie regelt den Einsatz von sechs Gefahrstoffen (Blei, Quecksilber, Kadmium, 6-wertiges Chrom und der flammenhemmenden Mittel PBDE – polybromierte Diphenylether und PBB – polybromierte Biphenyle) in elektrischen und elektronischen Produkten und beschränkt deren Verkauf auf dem Markt der Europäischen Union.
Die Neufassung der RoHS-Richtlinie enthält auch eine Richtlinie zur CE-Kennzeichnung. Das bedeutet, dass ein elektrisches/elektronisches Produkt, Gerät oder Ausrüstung mit dem CE-Kennzeichen auch die RoHS-Richtlinie erfüllt. Der Einfluss der RoHS-Richtlinie ist überall in der Welt sichtbar. Die meisten Hersteller, Importeure und Exporteure von Produkten sowie die Verbraucher fordern, dass die Produkte, die sie erwerben, diese Richtlinie erfüllen oder aufgrund einer Ausnahmegenehmigung in der EU verkauft werden dürfen.
Was passiert, wenn mein Produkt eines dieser sechs Gefahrstoffe enthält?
Ab dem 1. Juli 2006 darf ein Produkt, das die von der Richtlinie vorgeschriebenen Höchstkonzentrationen überschreitet, nicht mehr in der Europäischen Union verkauft werden. Viele andere Länder haben ihre eigene RoHS-Version und auch andere Initiativen entwickelt, welche die Verwendung von potentiell gefährlichen Stoffen beschränken.
Erfüllen die Produkte, die ich von Edmund Optics kaufe, die Forderungen der RoHS-Richtlinie?
Als Hersteller und Lieferant der unterschiedlichsten Produkte prüft Edmund Optics laufend sein Produktangebot mit den Produkentwiklern und Lieferanten, um seine Angebote zu verbessern und die RoHS-Forderungen wenn möglich zu erfüllen. Aufgrund der Komplexität von Optik müssen bei vielen optischen Gläsern Blei bzw. Cadmium eingesetzt werden, um den gewünschten Brechungsindex, Abbe-Zahl und UV-Durchlässigkeit für bestimmte Anwendungen zu gewährleisten. Für die Produkte, die diese Stoffe enthalten, liegen Ausnahmegenehmigungen vor, die regelmäßig durch die zuständige Behörde überprüft werden. Wenn wir feststellen, dass eine Ausnahmegenehmigung nicht verlängert wird oder abgelaufen ist, führen wir eine sorgfältige Prüfung durch, damit die Website und sämtliche Unterlagen so schnell wie möglich aktualisiert werden.
Welche Änderungen bringt die RoHS 2-Richtlinie für die Produkte von Edmund Optics®?
Auslauf der Ausnahmegenehmigungen: Die Ausnahmegenehmigungen für einige unserer Produkte sind jetzt befristet. Diese Ausnahmegenehmigungen können von der EU-Kommission frühestens 6 Monate vor dem Ablauf der Genehmigung verlängert werden.
CE-Kennzeichen: Das CE-Kennzeichen wird für elektronische Produkte benötigt, die Edmund Optics in die Europäische Union importiert. Dies betrifft nicht unsere optischen Komponenten oder Produkte, die nicht als Elektronik eingestuft sind. Wenn ein Produkt, das Sie kaufen wollen, die RoHS-Richtlinie nicht erfüllt, wenden Sie sich bitte an unsere Produktsupport-Spezialisten, der Sie bei der Auswahl eines RoHS-kompatiblen Produktes für ihre Anwendung unterstützen kann. Um den aktuellen Status bestimmter Artikel abzufragen und ein Zertifikat für die RoHS-konformen Artikelnummern auszudrucken, nutzen Sie bitte unsere RoHS-Suchfunktion.
Eine weitere Vorschrift, an deren Einhaltung wir ständig arbeiten ist REACH - Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Die REACH-Initiative soll sowohl die menschliche Gesundheit als auch die Umwelt vor den Gefahren durch Chemikalien schützen. Die Liste der Chemikalien wird mehrmals im Jahr aktualisiert. Edmund Optics® pflegt daher eine Datenbank, um laufend auf dem aktuellen Stand dieser Vorschrift zu sein.
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